Allgemeine Geschäftsbedingungen

- Bremer Analyse-Institut für Naturwaren GmbH -

Stand 31-Januar-2008



I. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Aufträge für unsere Produkte oder andere Lieferungen und Leistungen, die von uns angenommen und bestätigt werden, und sind auch auf alle unsere Angebote anwendbar. Mit der Bestellung, der Annahme der bestellten Ware oder der Inanspruchnahme der erbrachten Dienstleistung gelten die Geschäftsbedingungen als durch den Kunden anerkannt. Abweichende Bedingungen unserer Kunden sind für uns nicht verbindlich, selbst wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

Angebote sind freibleibend. Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung verbindlich. Mündliche Absprachen, Änderungen oder Zusatzvereinbarungen werden erst nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.

Wir behalten uns Urheber- und Erfinder-Rechte sowie geistiges Eigentum in Bezug auf und an unseren Angeboten, Katalogen, Produkten, Zertifikaten und anderen Dokumenten oder Veröffentlichungen vor. Angebote und entsprechende Unterlagen dürfen Dritten nicht ohne unsere Zustimmung zur Kenntnis gegeben oder überlassen werden.

Der Kunde stimmt der Erhebung, Speicherung und Verwendung von Daten, die den Geschäftsverkehr mit ihm betreffen, unter Beachtung der Bestimmungen des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) zu.



II. Preise und Zahlungsbedingungen

Preise im Internet, im gedruckten Katalog und in unseren Rechnungen sind in Euro angegeben. Informationen zu anderen Währungen (Pound Sterling, Yen, US Dollar) werden auf Anfrage erteilt.

Unsere Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (MwSt). Kuriersendungen sind gegen Aufpreis möglich (nach Aufwand und Kosten).

Wir sind berechtigt, unseren Kunden alle belegbaren, zusätzlichen Kosten in Rechnung zustellen, die sich erst nach Abschluss des Geschäfts ergeben haben, und auf die wir keinen Einfluss haben, z.B. Veränderungen in der Besteuerung, bei Versicherungsprämien oder Transportgebühren.

Unsere Rechnungen mit den entsprechenden Bankangaben wird entweder zusammen mit den georderten Produkten, Dienstleistungen oder Ergebnisse, oder aber zeitgleich mit getrennter Post versandt und ist innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug tritt mit dem 15. Tag nach Rechnungsdatum ein. Rechnungsbeträge können entweder durch Überweisung oder per Scheck beglichen werden. Kosten des Geldverkehrs gehen zu Lasten des Kunden.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, weitere Verzugsschäden bleiben davon unberührt.

Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden oder Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden sind nur in soweit zulässig, als diese unbestritten oder aber rechtskräftig festgestellt sind.

Wir sind berechtigt, nach eigener Wahl angemessene Sicherheiten für unsere Forderungen (Bankbestätigung, Akkreditiv oder Vorkasse) vom Kunden zu verlangen. Falls die geforderte Sicherung nicht innerhalb von zehn Tagen beigebracht werden kann, sind wir berechtigt, nach weiteren fünf Tagen vom Vertrag zurückzutreten.


III. Lieferbedingungen

Wir sind nicht verpflichtet, die vereinbarten Lieferpflichten einzuhalten, wenn der Kunde seinen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen ist. Wir haben unsere Lieferpflicht erfüllt, wenn die Ware, Dienstleistungen oder Ergebnisse, unser Unternehmen verlassen hat oder wir dem Kunden Versandbereitschaft angezeigt haben.

Die Auswahl der analytischen Methoden, Subkontraktoren und Synthesewege erfolgt entsprechend der Problemstellung durch uns.

Die vereinbarte Lieferzeit kann angemessen verlängert werden, wenn die Auslieferung der Ware/der Dienstleistung durch Streik, Aussperrung oder andere Vorfälle verzögert wird, die nicht unserem Einfluss unterliegen (höhere Gewalt). Der Kunde wird in diesen Fällen sofort von uns unterrichtet.

Die Auslieferung von Waren/Dienstleistungen, die nicht von uns produziert werden, ist abhängig von einer vollständigen und pünktlichen Belieferung unsererseits.


IV. Gefahrenübergang

Die Versendung unserer Produkte, Dienstleistungen oder Ergebnisse, erfolgt, auch für von uns vorausbezahlte Transportaufträge, auf Gefahr des Kunden. Das Risiko geht auf den Kunden über, sobald die Ware, Dienstleistungen oder Ergebnisse, dem beauftragten Transportunternehmen ausgehändigt worden ist, oder auf andere Art unseren Einflussbereich verlassen hat. Wir treten bestehende Rechte und Forderungen gegen das Transportunternehmen an den Kunden auf erstes Anfordern und Zahlung des Kaufpreises hin ab.

Vorbehaltlose Annahme der verschickten Produkte durch den Transporteur oder durch Beauftragte des Kunden schließen alle späteren Ansprüche bezüglich der äußeren Beschaffenheit (Verpackung, Leckagen, etc.) aus.

Selbst wenn die gelieferten Produkte, Dienstleistungen oder Ergebnisse, erhebliche Mängel zeigen, müssen sie vom Kunden zunächst angenommen werden, anschließende Gewährleistungsansprüche werden dadurch aber nicht berührt. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich zu prüfen, ob die Produkte, Dienstleistungen oder Ergebnisse, in jeder Hinsicht der Bestellung entsprechen; wird dies unterlassen, können keine Gewährleistungsansprüche mehr erhoben werden.

Für den Fall, dass der Kunde im Verzug mit der Annahme oder der Stellung einer Sicherheit ist, sind wir berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 5% des Auftragswertes zu verlangen. Unser Recht, vom Vertrag zurück zu treten, bleibt unberührt. Wir behalten uns vor, einen höheren Schaden zu beanspruchen und zu beweisen. Dem Kunden bleibt vorbehalten zu beweisen, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist.



V. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentumsrecht an den von uns gelieferten Produkten bis zur vollständigen Begleichung aller, auch zukünftiger Forderungen und Nebenforderungen vor, ungeachtet ihrer Herkunft und Begründung. Durch unsere Annahme oder Ausstellung eines Wechsels oder Schecks erwirbt der Kunde kein Eigentum an unseren Produkten, Dienstleistungen oder Ergebnisse, es sei denn, dass der verbriefte Betrag uns bedingungslos gut geschrieben und Rückzahlungsansprüche gegen uns ausgeschlossen sind. Die Aufnahme eines Anspruchs in einen Kontokorrent oder Anerkennung eines Saldos lassen den Eigentumsvorbehalt unberührt.

Bei Weiterverarbeitung der Produkte, Dienstleistungen oder Ergebnisse, durch den Kunden erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die neu hergestellten Produkte. Geht unser Eigentum durch Weiterverarbeitung des Kunden unter, überträgt der Kunde das Eigentum an den neuen Produkten als Sicherheit für alle Ansprüche gemäß Absatz 1 auf uns. Produkte, Dienstleistungen oder Ergebnisse, an denen wir Eigentumsrechte besitzen, werden vom Kunden ohne irgendwelche Gebühren oder Gegenforderungen und unter Beachtung eventuell notwendiger Kühlung für uns sachgerecht gelagert.

Sofern nicht schriftlich ausdrücklich anders bestimmt, gilt als vereinbart, dass geistiges Eigentum oder andere Rechte, Know-how und Methoden, die im Zusammenhang mit Analysen, Forschung und Entwicklung oder Waren aus dem Kaufvertrag stehen, unser alleiniges Eigentum bleiben.



VI. Gewährleistung and Haftung

Obwohl wir mit der gebotenen Sorgfalt anwendungstechnische und wissenschaftliche Beratung sowie Informationen zu unseren Produkten und Dienstleistungen anbieten, können wir keine Haftung für mündliche Auskünfte jedweder Art gegenüber unseren Kunden übernehmen. Sie sind stets unverbindlich. Die schriftliche oder mündliche Beratung zu unseren Produkten, Dienstleistungen oder Ergebnisse, und deren Anwendung entbindet den Kunden nicht von seiner Pflicht zur selbstverantwortlichen Eignungsprüfung für den vorgesehenen Einsatz und von der Sicherstellung, dass keine bestehenden oder angemeldeten Eigentumsrechte Dritter verletzt werden.

Produktbeschreibungen im Katalog, in den technischen Informationsblättern und auf unseren Internet-Seiten werden mit gebotener Sorgfalt recherchiert und sind nach bestem Wissen und Gewissen korrekt. Da wir jedoch auf die Anwendung unserer Produkte in wissenschaftlichen Experimenten und unter variablen Bedingungen keinen Einfluss haben, werden alle Substanzen und Methoden ausdrücklich ohne Eignungsgarantie für bestimmte Anwendungen angeboten und verkauft. Wir behalten uns in jedem Fall das Recht vor, von Zeit zu Zeit und je nach Bedarf Änderungen an Produkten und den zugehörigen technischen Informationen vorzunehmen, um auf Veränderungen des Marktes, Erkenntnisse der Wissenschaft, die Versorgung mit Rohstoffen oder andere Faktoren reagieren zu können.

Der Kunde haftet für die freie Bearbeitbarkeit eingesandter Proben, wenn er nicht ausdrücklich auf besondere Gefahren bei dem Umgang mit der Probe hingewiesen hat. Der Kunde hat uns insoweit von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die durch die nichtgegebene freie Bearbeitbarkeit der Probe wegen unterlassenem Gefahrenhinweis entstehen.
Probenrückstellung: Untersuchungsproben werden, mit der Erteilung des Auftrages unser Eigentum. Der Kunde verpflichtet sich zur unverzüglichen Rücknahme solcher Proben, deren Entsorgung besonderer Einzelgenehmigungsverfahren zu unterziehen sind, wie beispielsweise strahlenschutzrechtlicher oder atomrechtlicher. Der Kunde trägt die Kosten, die für die Probenentsorgung anfallen.

Falls eines unserer Produkte, Dienstleistungen oder Ergebnisse, die im Katalog, auf der Internetseite oder anderen Dokumenten zugesicherten physiko-chemischen Eigenschaften nicht erfüllt, werden wir - nach Überprüfung und Bestätigung des Mangels – je nach Wunsch des Kunden entweder zufriedenstellenden Ersatz liefern, über den Kaufpreis eine Gutschrift ausstellen oder aber eine entsprechende Rückzahlung veranlassen.

Unter keinen Umständen sind wir haftbar, gleich aus welchem Rechtsgrund, (einschließlich aber nicht beschränkt auf Vertragsrecht, Delikts-, Gefährdungshaftung oder irgendeine andere Gewährleistung) für irgendwelche indirekten, zufälligen oder beiläufig entstandenen Schäden, Folgeschäden jeder Art, spezielle Entschädigungen mit Strafzweck oder Strafcharakter (einschließlich aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn), auch dann, wenn wir von der Möglichkeit solcher Schäden prinzipiell Kenntnis hatten. Wir haften auch nicht für Verluste, Beschädigungen, Vertragsstrafen oder Schäden anderer Art, die sich aus möglichen Lieferverzögerungen, dem Unvermögen überhaupt zu liefern oder aus anderen Gründen ergeben könnten. In jedem Fall ist unsere Haftung lediglich auf das gelieferte Produkt begrenzt.
Bezüglich unserer Analysen ist eine Haftung wegen Mangelfolgeschäden ebenfalls nicht ausgeschlossen.

Falls der Mangel oder das Fehlen der zugeschriebenen Qualitätsmerkmale durch Lieferung oder Leistung eines Zulieferers entstanden ist, beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung unserer Ansprüche und Rechtsmittel, die wir gegenüber dem Zulieferer besitzen. Die Abtretung erfolgt auf einfache Nachfrage.

Erstattung, Austausch oder andere Ansprüche können nur innerhalb einer vierzehntägigen (14) Frist nach Wareneingang beim Kunden geltend gemacht werden. Wird die Frist von vierzehn Tagen seitens des Kunden nicht eingehalten, verfallen alle weiteren Ansprüche, die sich auf die eingekaufte Ware, Dienstleistungen oder Ergebnisse, beziehen. Unsere Haftung gemäß VI, Abschnitt 9, bleibt unberührt.

In jedem Fall verjähren alle Ansprüche gegen uns auf Entschädigung, Ersatz sowie auf Erstattungen für Folgeschäden oder andere Ansprüche jeglicher Art nach einem halben Jahr gerechnet vom Eintreffen der Ware, Dienstleistungen oder Ergebnisse, an ihrem Bestimmungsort an.

Unsere Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, für übernommene Garantien, für Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen, gemäß Produkthaftungsgesetz und für schuldhafte Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit bleiben von oben genannten Haftungsbeschränkungen unberührt. Bei grober Fahrlässigkeit und einer Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen beschränkt sich unsere Haftung auf den unmittelbaren und vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

VII. Schlussbestimmungen

Alleiniger und ausschließlicher Erfüllungsort für alle Lieferungen, Leistungen und Zahlungen im Zusammenhang mit dem vereinbarten Geschäft sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Bremen.

Alle Rechtsbeziehungen und Rechtshandlungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen deutschem Recht.

Im Fall, dass eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam ist oder wird, bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln unberührt.

 

 

§ 1  Geltung der Bedingungen

1.) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2.) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

3.) Für die Abbedingung der Schriftform ist ebenfalls Schriftform erforderlich.

4.) Unsere AGB gelten nur gegenüber Kaufleuten im Sinne von § 24 AGBG.

§ 2  Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des beauftragten Labors. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

§ 3  Preise

1.) Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

2.) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Bremen. Versandkosten und Kosten der Verpackung trägt der Kunde.

§ 4  Liefer- und Leistungszeit

1.) Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2.) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die ihre Ursache nicht in unseren Instituten o. ä. haben, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dadurch Schadensersatzansprüche des Kunden begründet werden.

3.) Wenn die Behinderung länger als 12 Wochen dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

4.) Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des beauftragten Labors.

5.) Das beauftragte Labor ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

§ 5  Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Labor verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des beauftragten Labors unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

§ 6  Analysen

Die an uns erteilten Aufträge werden nach den üblichen allgemeinen Regeln der einschlägigen Wissenschaft und Technik durchgeführt. Wir verpflichten uns, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftrag anvertraut oder bekannt werden, gegenüber jedermann geheim zu halten.

Die Auswahl der analytischen Methoden, Subkontraktoren und Synthesewege erfolgt entsprechend der Problemstellung durch uns. Die Darstellung der Analysenergebnisse erfolgt schriftlich.  Mündliche bzw. telefonische Auskünfte und Ergebnismitteilungen sind unverbindlich. Der Auftraggeber ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch uns nicht berechtigt, Zertifikate oder andere schriftliche Stellungnahmen zu Zwecken des Wettbewerbs zu verwerten und/oder zu veröffentlichen und/oder zu vervielfältigen. Ergänzend gelten die Bestimmungen des Urheberschutzgesetzes. In von uns bestimmten Fällen werden Untersuchungen auch an Unterauftragnehmer delegiert.

§ 7  Gewährleistung

1.) Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

2.) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zu Ersatzlieferung berechtigt.

3.)Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/ Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde berechtigt, eine entsprechende Minderung des Kaufpreises/Honorars zu verlangen.

4.) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb auch nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Bezüglich unserer Analysen ist eine Haftung wegen Mangelfolgeschäden ebenfalls ausgeschlossen.

5.) Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Dies gilt ferner dann nicht, wenn eine das Folgeschadenrisiko erfassende Eigenschaftszusicherung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB vorlag und der eingetretene Schaden auf ihrem Fehlen beruhte. Eine nach § 463 BGB zugesicherte Eigenschaft liegt aber nur dann vor, wenn dies ausdrücklich erklärt und vereinbart wird.

6.) Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Ersatzleistung unserer Haftpflichtversicherung beschränkt.

7.) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgenschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung oder nach dem Produkthaftungsgesetz geltend gemacht werden.

§ 8  Gesamthaftung

1.) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 Ziffer 4 - 6 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.

2.) Die Regelung gemäß Ziffer 1 gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen und zu vertretender Unmöglichkeit.

3.) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9  Eigentumsvorbehalt

1.) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.

2.) Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache warenanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

3.) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber im vollen Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn, widerruflich die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

4.) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.

5.) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.

§ 10  Zahlung

1.) Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so können Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet werden.

2.) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn über den Betrag verfügt werden kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck unwiderruflich eingelöst wird.

3.) Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab, Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.

4.) Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

5.) Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegen­ansprüche rechtskräftig festgestellt, unstreitig oder von uns anerkannt sind.

§ 11  Proben

1.) Der Kunde haftet für die freie Bearbeitbarkeit eingesandter Proben, wenn er nicht ausdrücklich auf besondere Gefahren bei dem Umgang mit der Probe hingewiesen hat. Der Kunde hat uns insoweit von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die durch die nichtgegebene freie Bearbeitbarkeit der Probe und unterlassenem Gefahrenhinweis entstehen.

2.) Probenrückstellung Untersuchungsproben werden, soweit keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen vorliegen, mit der Erteilung des Auftrages unser Eigentum.

Der Kunde verpflichtet sich zur unverzüglichen Rücknahme solcher Proben, deren Entsorgung besonderer Einzelgenehmigungsverfahren zu unterziehen ist, wie beispielsweise strahlenschutzrechtlicher oder atomrechtlicher. Der Kunde trägt die Kosten, die für die Probenentsorgung anfallen.

§ 12  Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht und Teilnichtigkeit

1.) Erfüllungsort ist Bremen.

2.) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Bremen.

3.) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und den Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, ebenso für die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen.

4.) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.